Besser spät als nie !

Die Bundesanwaltschaft hat ihre Nazigeschichte aufarbeiten lassen. Die Süddeutsche Zeitung schreibt dazu:

„Im März 1960 landet eine Strafanzeige auf dem Tisch des Generalbundesanwalts in Karlsruhe. Es geht um einen seiner engsten Vertrauten. Der Vorwurf: Der Mann habe in der NS-Zeit an verbrecherischen Todesurteilen mitgewirkt. Als Richter am Sondergericht in Prag habe er 1944 einen Tschechen hinrichten lassen, bloß weil der einen ausländischen Radiosender gehört habe. Dabei war dies nicht einmal nach den drakonischen NS-Gesetzen vorgeschrieben.

Derselbe Jurist arbeitete 1960 als einer der ranghöchsten Terror-Ankläger der jungen Bundesrepublik, er heißt Ludwig Berner. Bizarr sei das, kritisiert eine Gruppe ehemaliger tschechischer Widerstandskämpfer, die die Anzeige erstattet hat. „Wie können Verbrecher im wahrsten Sinne des Wortes, die …. ihre Hände mit dem Blute unzähliger unschuldiger Männer und Frauen besuldeten, noch heute im Namen des Staates anklagen oder richten?“ Aber Generalbundesanwalt Max Güde muss nicht lange überlegen. Er legt die Akte beiseite. Er ist ja selbst NSDAP-Mitglied gewesen.

Der in den 1960er Jahren für Rechtsterrorismus zuständige Karlsruher Bundesanwalt Walter Wagner war Mitglied im Verein zur Wiedereinführung der Todesstrafe. In Hessen führten Neonazis schon damals Todeslisten ihrer politischen Gegner für einen“Tag X“, eine solche Gruppe nannte sich „Technischer Dienst“. Sie saß in Haft. Aber dann übernahm die Bundesanwaltschaft den Fall, und die Verdächtigen wurden wieder auf freien Fuß gesetzt.“