Freiheit ? Selbstbestimmung ?

Immanuel Kant sagt dazu: „Wenn wir aber zur Freiheit fähig sind, müssen wir imstande sein, gemäß einer anderen Art von Gesetz zu handeln, einem Gesetz, das sich von den Gesetzen der Physik unterscheidet. Jede Handlung ist durch Gesetze der einen oder anderen Art gelenkt. Und wenn unsere Handlungen allein von den Gesetzen der Physik gesteuert würden, dann würden wir uns nicht von einer Billardkugel unterscheiden. Wenn wir aber zur Freiheit fähig sind, müssen wir imstande sein, nicht nach einem uns gegebenen oder auferlegten Gesetz zu handeln, sondern gemäß einem Gesetz, das wir uns selbst geben. Doch woher könnte ein solches Gesetz kommen?

Aus der Vernunft ! Wir sind nicht bloß fühlende Wesen, beherrscht von der Lust und der Unlust unserer Sinne; wir sind auch rationale, zur Vernunft fähige Wesen. Wenn mein Wille von der Vernunft bestimmt wird, dann erhält er die Macht, unabhängig vom Diktat der Natur oder der Neigung zu entscheiden.

Ich bin nur dann frei, wenn mein Wille selbstbestimmt ist – regiert durch ein Gesetz, das ich mir selber gebe. Noch einmal: Oft glauben wir, Freiheit bedeute, dass wir tun können, was wir wollen und dass wir unsere Wünsche ungehindert verfolgen können. Doch Kant stellt diese Anschauung der Freiheit in Frage: Wenn man diese Wünsche anfangs gar nicht frei gewählt hat, wie kann man dann glauben, man sei frei, wenn man ihnen nachgeht.

Wenn mein Wille fremdbestimmt ist, wird er von etwas gesteuert, das außerhalb meiner Selbst liegt. Das aber wirft eine schwierige Frage auf: Wenn Freiheit mehr bedeutet, als meinen Wünschen und Neigungen zu folgen, wie ist sie dann überhaupt möglich? Ist nicht alles, was ich mache, durch Begehren oder Neigungen begründet, die auf äußere Einflüsse zurückgehen?

Die Antwort liegt durchaus nicht auf der Hand; jedes Ding in der Natur gehorcht notwendigerweise bestimmten Gesetzen – etwa den Gesetzen der Physik und dem Gesetz von Ursache und Wirkung. Das schließt den Menschen ein. Schließlich sind wir Wesen der Natur. Menschen sind von den Naturgesetzen nicht ausgenommen.