Eltern müssen sich beim Kinderarzt über ausreichenden Impfschutz ihres Kindes informieren. Hierüber erhalten sie einen schriftlichen Nachweis, den sie bei der Kita vorzeigen müssen. Verweigen sich Eltern dieser Beratung, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro.
Das alles ist geltendes Recht. Seit vergangener Woche gilt zusätzlich: Fehlt der Kita ein entsprechender Nachweis, muss diese das Gesundheitsamt benachrichtigen. Auch das ist nur ein Zwischenschritt: Fruchtet alles nicht, droht am Ende der Impfzwang nach dem Motto: Und bist du nicht willig, gebrauch ich Gewalt.
John Stuart Mill, ein englischer Philosoph des 19. Jahrhunderts, hat die Auffassung vertreten, dass man aus Respekt vor der Freiheit sogar einen Selbstmörder nicht von seiner Tat abhalten dürfe, es sei denn, er oder sie sei offensichtlich nicht recht bei Sinnen. Impfgegner sind nicht recht bei Sinnen und werden angesichts der offensichtlichen externen Effekte ihrer Freiheitsentscheidung zu potentiellen Amokläufern. Verschwörungstheoretiker lassen sich bekanntlich gerade nicht durch Verweis auf die wissenschadftliche Triftigkeit epidemiologiascher Erkenntnisse von ihrem Irrglauben abbringen, denn die Verschwörer leben ja gerade vom Zweifel an der „Schulmedizin“. Da hilft am Ende also nur der Zwang, so leid es einem für die Freiheit tut.
Rainer Hank