Mit einer Änderung des Grundgesetzes werden alle volljährigen Bürger unseres Landes zu folgenden Aktivitäten verpflichtet:
= Jeder muss einen Kurs „Politische Bildung“ absolvieren und eine Abschlussprüfung bestehen.
= Jeder muss einer der demokratisch legitimierten Parteien beitreten und dort mindestens zwei Jahre lang jede Parteiversammlung aufsuchen; ein Parteiwechsel ist möglich. Wer sich weigert, verliert das Wahlrecht.
= Jeder erklärt sich grundsätzlich bereit, für ein Parteiamt und/oder für ein politisches Amt (Stadtrat, Landtagsabgeordneter, Bundestagsabgeordneter) zur Verfügung zu stehen.
= Alle Bürger werden per Gesetz verpflichtet, an allen Wahlen teilzunehmen; Stimmenthaltung ist möglich.
= Eine Ausweitung der Bürgerrechte über Volksabstimmungen wird abgelehnt.