Bericht der Westfälischen Rundschau Dortmund – August 1996:
„Zur Zeit der Einstellung des deutschen Verfahrens gegen den SS-Hauptsturmführer Priebke im Jahr 1971 ist die verantwortliche Staatsanwaltschaft Dortmund von früheren Nationalsozialisten geleitet worden.
Bei der Einstellungsentscheidung Priebke sind wichtige italienische Akten unberücksichtigt geblieben, d.h. konkret: unübersetzt in der Ablage verschwunden; diese Unterlagen hätten einen Mordvorwurf gegen Priebke gerechtfertigt.“
Aus „Die Kleinbahn hält noch immer in Stutthoff Waldlager“ von H.J.Schneider in der F.R. vom 6.2.1993:
„Im KZ Stutthoff (einem „kleineren“ KZ) waren im Laufe seiner Existenz etwa 3000 SS-Leute tätig; von diesen wurden in der Bundesrepublik vier vor Gericht gestellt und zu drei bis zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Der Kommandant Hoppe erhielt neun Jahre wegen Beihilfe; das Gericht hielt ihm zugute: „…..ihm ist zu glauben, dass er es nicht habe begreifen können, dass diese Menschen, nur weil sie Juden waren, getötet werden sollten. ……er hat nicht die sittliche Kraft gefunden, sich dem ihm angesonnenen Unrecht zu entziehen.“
Im Jahr 1996 (!!!) schrieb der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einer Urteilsbegründung:
„Die vom Volksgerichtshof gefällten Todesurteile sind ungesühnt geblieben, keiner der am Volksgerichtshof tätigen Bundesrichter und Staatsanwälte wurde wegen Rechtsbeugung verurteilt, ebensowenig Richter der Sondergerichte und Kriegsgerichte. Die Nationalsozialistische Gewaltherrschaft hatte eine „Perversion der Rechtsordnung“ bewirkt, wie sie schlimmer kaum vorstellbar war, und die damalige Rechtsprechung ist angesichts exzessiver Verhängung von Todesstrafen nicht zu Unrecht als „Blutjustiz“ bezeichnet worden.“