= „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ vom 15.9.1935:
„Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig.“
= Aus einer deutschen Zeitung vom 20.1.1934: „Vermögenseinziehung bei landesverräterischen Lumpen. Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung staats- und volksfeindlichen Vermögens zugunsten des preußischen Staates sind wieder eine ganze Anzahl Vermögen von ehemaligen marxistischen Führern eingezogen worden. Nach der hierüber veröffentlichten neuen umfangreichen Liste befindet sich unter dem eingezogenen Vermögen auch die Wohnungseinrichtung des ehemaligen Vorsitzenden der SPD, Otto Wels, der in Friedrichshagen bei Berlin eine Villa bewohnte. Ferner wurden die Vermögen und Einrichtungsgegenstände des üblen Juden und Pamphletisten Alfred Kerr, der Literaten Heinrich Mann und Arnold Zweig sowie eine Forderung des ehemaligen Chefredakteurs des galizischen „Vorwärts“, Jud Stampfer, eingezogen. Auch der ehemalige Führer des RFB, Loew, befindet sich auf der Liste der von Beschlagnahme betroffenen Verräter.
Wenn auch der ungeheure Schaden, den diese Schurken und Verführer in den vergangenen Jahren angerichtet haben, mit dieser Vermögenseinziehung in keinerlei Vergleich zu bringen ist, so efreut einen doch die Tatsache, dass diesen Lumpen wenigstens das, was sie in Deutschland noch besaßen, nun genommen worden ist.“