Wer ist der Psychopath – der Psychiater oder der Patient?

„Fallsüchtig. Hamster werden depressiv, wenn sie bei Licht schlafen. Hochhackige Schuhe sind gut für den Orgasmus (der Frau). Männer werden dümmer, wenn sie Blondinen betrachten.“

Über solche Studien von sogenannten Wissenschaftlern kann man lachen und den Mittelfinger ausstrecken. Ein paar Kostproben:

In der Zeitschrift „Gala“ analysiert der Hamburger Paarpsychologe und Buchautor Friedhelm Schwiderski: „Die Fürstin zeigt so, dass sie nicht in erster Linie gefallen oder mit Schönheit punkten, sondern als Mensch wahrgenommen werden will.“ Mit dieser Beurteilung konkurriert der Diplom-Psychologe Rolf Schmidt, der im „Neuen Blatt“ urteilt: „Diese Frisur der Fürstin wirkt sehr männlich. So, als ob es um Selbstbehauptung ginge. Doch bei diesem inneren Kampf wurde viel Kraft gelassen. Und siegreich war er offenbar auch nicht.“ Arme Fürstin, verloren gegen sich selbst.

Süddeutsche Zeitung: „Nach Einschätzung eines Arbeitspsychologen gehen mehr Menschen krank ins Büro, als sich Menschen völlig ohne Grund krank melden.“

Eine Psychotherapeutin rät der Ehefrau eines Prominenten, der gerne andere Frauen beschläft: „Betonen Sie Ihre weibliche Seite!“

„Die Finanzkrise ist auch eine Testosteron-Krise. Zukunftsforscher Jorx glaubt, dass Börsenralleys hormongesteuert sind und Frauen die besseren Anleger sind.“

„Der international angesehene Psychologe Hans-Ulrich Wittchen soll eine klinische Studie gefälscht haben.“ (FAZ)

Ernst und kriminell werden Expertisen von Psycho-Experten, wenn sie damit unschuldige Menschen hinter Gitter bringen oder gar Leben vernichten:

Liebe Leser, stellen Sie sich einmal vor. Sie sind Vater und werden angeklagt, verurteilt und eingesperrt, weil Sie Ihr Kind missbraucht haben sollen. Ihre Verurteilung basiert vor allem auf von Psychiatern erstellten Gutachten. Sie verlieren Ihr Kind, das in Pflege kommt. Sie verlieren Ihren Job. Sie verlieren Ihr Haus. Sie verlieren Ihre Freunde. Ihr Leben ist am Ende. Dazu ein Beispiel aus der WELT a.S.:

„Die Wormser Prozesse schrieben Justizgeschichte. Chronologie eines Irrtums:

  • Durch Aussagen von Kindern kommen die Ermittler einem angeblichen Pornoring auf die Spur.
  • 25 Angeklagten wurde massenhafter Kindermissbrauch vorgeworfen.
  • Die beiden Staatsanwältinnen Finke und Fischl verließen sich bei ihrer Anklage vor allem auf die Protokolle vom Spatzennestleiter und einer Mitarbeiterin des Kinderschutzvereins „Wildwasser“.
  • Die insgesamt drei Wormser Prozesse führten zunächst zur Verurteilung von 25 Personen, die letztlich freigesprochen wurden.
  • So verbrachte z.B. die Angeklagte Beate Müller zweieinhalb Jahre in Haft; ihre Tochter Sarah kam ins Kinderheim Spatzennest; seitdem haben sich Mutter und Tochter nicht mehr gesehen.

Für den Mord an der siebenjährigen Natalie Astner aus Epfach ist ein psychiatrischer Gutachter zumindest teilweise verantwortlich, weil der spätere Mörder v o r der Tat wegen eines Gutachtens vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen wurde.

Die ZEIT: „Inquisition des guten Willens. Warum zwei Männer wegen eines erfundenen Missbrauchsvorwurfs jahrelang im Gefängnis saßen.“

Süddeutsche Zeitung: „Chronik eines Albtraums. Warum die Bamberger Konzertsängerin Petra Heller seit mehr als vier Jahren ihren 14 Jahre alten Jungen nicht mehr sehen kann. Eine fatale Mischung aus medizinischer Wichtigtuerei, Sturheit und neuzeitlicher Hexenjagd.“

Süddeutsche Zeitung: „Bizarres Gutachten beschäftigt seit elf Jahren die Gerichte. Psychiatrie-Professor erklärt Kunsthändler ohne Untersuchung für verrückt: „Wenn ich in Ihre Augen sehe, dann weiß ich, dass Sie krank sind.“

„Vergewaltigt und Jungfrau“: Im Jahre 2001 stieß die Gerichtsreporterin der ZEIT, Sabine Rückert, auf die Schicksale zweier Männer, die wegen Vergewaltigung zu langen Freiheitsstrafen verurteilt worden waren. Eine junge Frau, sie soll hier Amelie heißen, hatte ihren Vater Adolf S. und ihren Onkel Berhard M. beschuldigt, sie mehrfach brutal vergewaltigt zu haben. Die Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück folgte ihren Darstellungen und verurteilte die Männer zu sieben und viereinhalb Jahren Gefängnis. Zwei Fehlurteile, wie unsere Reporterin herausfand: Aufgrund ihrer Recherchen wurde der Fall neu aufgerollt, beide Männer wurden nach mehrjähriger Haft nachträglich freigesprochen. In ihrem Buch „Unrecht im Namen des Volkes“ erzählt Rückert die Geschichte der Entstehung und Aufklärung dieses Justizirrtums. Sie berichtet von Richtern, die an zahlreiche Vergewaltigungen und an einen gewaltsamen Abtreibungsversuch glaubten, obwohl die angeblich Misshandelte noch Jungfrau war. Und sie schildert die Aktivitäten eines Unterstützerkreises, der das Mädchen auf seinem Irrweg vorantrieb. Zu diesem Kreis gehörte das Personal jener Kinder- und Jugendpsychiatrie, in der Amelie behandelt wurde. Auf der Station schenkte man noch den bizarrsten Schilderungen der Patientin Glauben und verschaffte ihr gegenüber den Ermittlern den Nimbus der Glaubwürdigkeit. Die Rücksicht ging so weit, dass der Chefarzt als Zeuge in den Prozessen die psychiatrische Diagnose einer „Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typus“ bestritt, die er selbst zuvor gestellt hatte. Die Jugendkammer des Landgerichts setzte sich mit dem gynäkologischen Befund der Jungfernschaft nicht ernsthaft auseinander und verzichtete auf eine psychiatrische Begutachtung der verhaltensauffälligen jungen Frau. Tatsachen aus der Hauptverhandlung gegen den Onkel Bernhard M., die gegen eine Verurteilung sprachen, wurden im Urteil verschwiegen. Dies verhinderte eine spätere Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof, der sich nur aus dem schriftlichen Urteil über das Hauptverhandlungsgeschehen informieren darf.“