Wie geht`s weiter mit Ungarn und Polen ?

Die europäische Union hat Verfahren gegen Ungarn und Polen wegen Verletzung der Rechtsstaatlichkeit eingeleitet – doch diese Verfahren kommen nicht voran. Europa ist ohne diese beiden Länder nicht denkbar. Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio und der Vorsitzende der EVP-Fraktion im EU-Parlament Manfred Weber äußern sich in der FAZ a.S. sehr klug und konstruktiv zu diesem Thema:

„Europa sollte nicht in gute und schlechte Europäer eingeteilt werden. Vielmehr muss die EU den Mut aufbringen, überall – wo notwendig – Misstände beim Namen zu nennen und auf Abhilfe zu dringen.

Bei begründeten Verdachtslagen („Gelbe Karte“) sollte die Kommission in einem Rechtsstaatlichkeitsverfahren weiter aufklären. Bei ernsthaften, schweren Verletzungen („Rote Karte“) sollte der betreffende Mitgliedsstaat vor den Europäischen Gerichtshof gebracht werden. Zudem würde die Kommission dem EU-Parlament und dem EU-Rat Sanktionen gegen den betreffenden Mitgliedsstaat vorschlagen, die – im Falle einer Verurteilung durch den Gerichtshof – nur durch eine (eventuell sogar qualifizierte) Mehrheitsentscheidung eines der beiden europäischen Organe gestoppt werden könnten. Andernfalls würden die eingeleiteten Maßnahmen nach dem Urteilsspruch automatisch in Kraft treten.

Ein solch wirkungsvoller Kontrollmechanismus würde der EU ein Werkzeug geben, der Erosion rechtsstaatlicher Strukturen zügig und wirkungsvoll zu begegnen – entpolitisiert und auf festem juristischen Grund im Rahmen der europäischen Werte und Grundrechte.

Ein solcher Rechtsstaatsmechanismus wäre eine Antwort auf neue Herausforderungen.“ !!!